Frage:
frage wegen finanzamt?
?
2011-01-14 13:21:22 UTC
hallo,

ich habe hier schon mal eine frage bzgl. des finanzamtes gestellt, nun stellen sich mir aber weitere. ich fange nochmal von vorne an.

2009 als camgirl gearbeitet, jahresumsatz von2.300 euro
2010 als camgirl an die 4.000 euro.

nachträglich melde ich nun ein gewerbe an. ein kleingewerbe. zusätzlich habe ich einen termin beim steuerberater, der mir einkommensteuererklärungen für 2009 und 2008 macht.
sie meinte auch am telefon es würde das GESAMTE EINKOMMEN berücksichtigt werden in den jahren 2009/10, um zu sehen ob eine steuernachzahlung vorliegt.

nun bin ich am überlegen, da es sein kann das ich 2009 leistungen von hartz 4 bekam. ich weiss es nicht mehr sicher, ob ich in irgnedeinem zeitraum wo ich als camgirl arbeitete, von dem amt was bezog.

wäre es besser, dies wegzulassen, und lediglich die abrechungen der CAMSEITE vorzuzeigen um ärger zu vermeiden?

ich weiss nur sicher das ich 2009 kurzzeitig angestellt war in einer gebäudereinigungsfirma.

kann ich die sache mit dem amt/ arbeitsaufnahme weglassen? was würde mir denn im schlimmsten fall passieren?

ich bin nicht vorbestraft. keine einträge im führungszeugnis.
wie würde ihr vorgehen?

danke für antworten
Drei antworten:
Johnny Bravo
2011-01-17 05:10:32 UTC
Ich denke dass Du den größten Stress nicht mit dem Finanzamt bekommst sondern mit dem Sozialamt! Wie es aussieht hast Du von dort Leistungen bezogen die Dir nicht oder nicht in voller Höhe zustanden.



Bei der Tätigkeit als Camgirl wird es sich wohl um eine selbständige Tätigkeit handeln. Diese ist in einer Steuererklärung anzugeben und es ist zwingend ein Gewerbe anzumelden. Denn eine Gewerbeanmeldung ist niemals abhängig davon was und wieviel man verdient.



Bei den Einkünften als Reinigungskraft ist es entscheidend was Du dort im Monat verdient hast. Warst Du nur als Aushilfe (bis 400 €) beschäftigt hat der Arbeitgeber sämtliche Abgaben gezahlt und die Sache hat sich in Bezug auf das Finanzamt erledigt. Hast Du keine Steuerkarte abgegeben bei dieser Firma wird das wohl so sein.



Der Gang zum Steuerberater war in Deinem Fall gut und sehr wichtig. Aber Du musst diesem zu 100% Vertrauen schenken und ihm alles sagen. Nur so kann er Dir sicher und kompetent helfen.



Aber wie schon gesagt: dass Du Steuern zahlen musst sehe ich nicht aufgrund Deiner Angaben. Ich sehe nur großes Theater mit dem Sozialamt auf Dich zukommen.
Bianca
2011-01-14 21:55:37 UTC
Hallo,



na das ist ja nicht die Welt. Als Kleinunternehmer hast Du einen Rahmen bis zu 17.500 pro Jahr.

Ich weiss nicht wie Deine Abrechnungen aussehen, aber wenn sie die UMST enhalten ist das natürlich ans Finanzamt abzuführen.

Dann bleibt noch ein Apfel und ein Ei auf gut deutsch gesagt, was Du vielleicht als Einkommensteuer zahlen musst.

Das Problem sehe ich nur darin, wenn Du vom Amt Geld bekommen hast und gleichzeitig Einkünfte hattest. Das würde ich mal schnell prüfen.Kannst Du anhand vom Kontoauszug oder Deinen Leistungsbescheid. Weisst doch, dass jeder cent dann gekürzt wird.

Und verschweigen? Würde ich nicht...egal ob Du zahlen musst oder doppelt kassiert hast. Das ist es nicht wert. Wer einmal auf der Liste beim Finanzamt steht...bleibt drauf. Aber Du hast ja einen Steuerberater, der Dir da weiter hilft.

Im schlimmsten Falle, gehst Du her und rechnest aus, was Du doppelt kassiert hast und schreibst das dem Sozi mit der Anfrage wo Du es hinbezahlen sollst. Ich glaube das ist dann das kelinste Übel. Kannst ja sagen, dass Dir da ein Fehler unterlaufen ist.



Drück Dir die Daumen dass das alles gut geht...aber ich denke schon denn es sind hier nicht Tausende von Euros.
anonymous
2011-01-15 10:56:43 UTC
Hartz IV muss nicht versteuert werden, aber man muss alle Einkünfte im Jahr angeben.

Es kann sein, dass das Finanzamt auch nochmal nachhakt, wovon du gelebt hast, wenn sie nur ganz geringe Einkünfte in der Einkommensteuer-Erklärung sehen.



Den Job in der Gebäudereinigung musst du in jedem Fall angeben, wenn es kein 400 EURO Job war. Das Finanzamt bekommt ja auch Meldungen von den Arbeitgebern.



Ein Steuerberater ist dazu da, einen zu beraten.

Insofern sollte man ihm schon auch vertrauen und auf keinen Fall irgendwas verschweigen. (Du hast doch bestimmt eine Vollmacht unterschrieben? Oft unterschreibt man damit auch, dass man dem Berater alle Auskünfte / Unterlagen vollständig gegeben hat). Er wird dir auch am besten weiter helfen können. Auch, wenn es darum geht, ob die Anmeldung eines Gewerbes (ist rückwirkend überhaupt möglich?) für diese beiden geringen Beträge überhaupt notwendig war/ ist. Da gibt es ja verschiedene Möglichkeiten.



Also:nimm deinen Mut zusammen und vertraue dich dem Steuerberater an. Der ist dazu da und du kannst ein ruhiges Gewissen haben ;)



Nachtrag:

Das wichtigste vergessen...

Hartz IV unterliegt (im Gegensatz zu ALG I, Krankengeld, Elterngeld) nicht dem Progressionsvorbehalt. Das heißt auch, dass man es in der Steuererklärung höchstwahrscheinlich gar nicht angeben muss. (wie schon geschrieben: das FA kann nachfragen, wie du deinen Lebensunterhalt bestritten hast) Dem Steuerberater solltest du aber, wie gesagt, alles offen legen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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