?
2011-01-14 13:21:22 UTC
ich habe hier schon mal eine frage bzgl. des finanzamtes gestellt, nun stellen sich mir aber weitere. ich fange nochmal von vorne an.
2009 als camgirl gearbeitet, jahresumsatz von2.300 euro
2010 als camgirl an die 4.000 euro.
nachträglich melde ich nun ein gewerbe an. ein kleingewerbe. zusätzlich habe ich einen termin beim steuerberater, der mir einkommensteuererklärungen für 2009 und 2008 macht.
sie meinte auch am telefon es würde das GESAMTE EINKOMMEN berücksichtigt werden in den jahren 2009/10, um zu sehen ob eine steuernachzahlung vorliegt.
nun bin ich am überlegen, da es sein kann das ich 2009 leistungen von hartz 4 bekam. ich weiss es nicht mehr sicher, ob ich in irgnedeinem zeitraum wo ich als camgirl arbeitete, von dem amt was bezog.
wäre es besser, dies wegzulassen, und lediglich die abrechungen der CAMSEITE vorzuzeigen um ärger zu vermeiden?
ich weiss nur sicher das ich 2009 kurzzeitig angestellt war in einer gebäudereinigungsfirma.
kann ich die sache mit dem amt/ arbeitsaufnahme weglassen? was würde mir denn im schlimmsten fall passieren?
ich bin nicht vorbestraft. keine einträge im führungszeugnis.
wie würde ihr vorgehen?
danke für antworten