Frage:
Ist man verpflichtet eine Lohnsteuerabrechnung zu machen?
Thomas G
2007-04-17 01:50:13 UTC
Hallo,

da ich in diesem Jahr sicher keine Lohnsteuerrückzahlung bekommen werde (keine Werbungskosten, keine Kilometerpauschale mehr wg. Umzug, etc) frage ich mich jetzt, ob ich überhaupt verpflichtet bin eine Lohnsteuerabrechnung zu machen.

Falls dem so ist, müsste das Finanzamt ja irgenwann anmahnen...

Vielen Dank für die Antworten,
Thomas
Zwölf antworten:
Windstill
2007-04-17 01:59:00 UTC
Du wirst dann automatisch mit Steuerklasse 6 eingestuft und dabei zahlst Du IMMER drauf.

Auch wenn Du nichts erwartest, gib die paar Zettel lieber ab, sonst kostet es auf jeden Fall DEIN Geld!
2007-04-17 09:05:55 UTC
Nein, ist man nicht, Ausnahmen: man hat Steuerklasse 3/5 oder hat zusätzliche Einnahmen. Das mit Steuerklasse 6, geschätzt werden und nachzahlen ist Quatsch
Sandra A
2007-04-17 16:33:59 UTC
Du bist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben,



-wenn Du z.B LSt Klasse drei/fünf hast (falls Du verheiratet bist.

- wenn Du eine zweite LST Karte hast (mit KLasse 6)



- wenn Du ausser Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch andere Einkünfte hast, z.B aus Vermietung, aus Zinsen oder Aktien, aus selbständiger Arbeit, aus irgendwelchen Beteiligung, etc, die über 410 € liegen



- wenn auf Deiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist (also nicht Kinderfreibetrag, sondern ein beantragter, wegen erhöhter werbungskosten)



Falls diese Punkte auf Dich nicht zutreffen, dann bist Du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben, aber Du kannst, wenn Du eine Erstattung zu erwarten hast.

Da sich bei den Vorsorgeaufwendungen die Berechnug geändert hat und Du jetzt auch unter Umständen als Mieter haushaltsnahe Dienstaufwendungen aus Mietnebenkosten absetzen kannst, würde ich Dir empfehlen, trotzdem einmal deine Steuer berechnen zu lassen, falls Du das noch nciht getan hast. Möglicherweise kommt ja doch was raus, ich habe auch eine erstattung gehabt ohne irgendwelche Werbungskosten gehabt zu haben.

Also, vielleicht kannst Du ja mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein vorbei schauen oder Du hast im Bekanntenkreis jemanden, der Dir das über ein Steuerprogramm mal ausrechnen kann, wenn eine Nachzahlung oder gar nichts rauskommt, gibst Du einfach nicht ab, wenn doch was rauskommt, wäre es ja doof, dem Staat das zu schenken, oder?
Klaus
2007-04-18 21:26:45 UTC
Du kannst evtl. Sonderausgaben geltend machen (Beiträge zu Renten-, Lebens-, Kranken- und Haftpflichtversicherungen).

Umzugskosten aus beruflichen Gründen können ebenfalls angesetzt werden.
2007-04-17 09:07:00 UTC
Wenn man einmal im Leben eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben hat, ist man verpflichtet dies jedes Jahr wieder zu machen, auch wenn man nichts abzusetzen hat.

Außerdem: Einen Umzug kann man auch absetzen, zweitens gibt es für Arbeitnehmer auch Pauschalbeträge, die abgezogen werden.
ironic
2007-04-17 08:57:43 UTC
Kommt immer darauf an welche Lohnsteuerklasse du hast. Wenn du 3 oder 5 hast, dann musst du auf jeden Fall eine machen. Ich würde aber trotzdem an deiner Stelle eine machen. Auch ohne diesen Kram bekommst du bestimmt ein bisschen zurück. Und wenn es nur 20 Euro sind, willst du die verschenken?
Bellado
2007-04-17 09:00:30 UTC
Das Finanzamt wird sich schon bei dir melden, wenn dann deine Steuererklärung nicht eingereicht wird ,wirst du geschätzt.
Sprendlinger
2007-04-17 17:53:17 UTC
Lohnsteuerausgleich ist keine Pflicht. Wenn die Firma bereits einen Ausgleich macht, brauchst Du es nicht. Sonst bekommst Du sicher eine Kleinigkeit heraus.

Einkommensteuer ist Pflicht und wird Notfalls geschätzt.
Alex_bekommt_immer
2007-04-17 08:59:20 UTC
ja ab und zu schreiben sie mal die leute an aber nicht alle,

und dann wenn du pech hast musst du dann eine Einkommenssteuererklärung abgeben die fällt dann nicht mehr sehr günstig aus wenn du den unterschied kennst bei Lohnsteuerklasse 3
2007-04-17 08:56:19 UTC
Nein die mahnen nicht an, die werden dich dann einfach schätzen, und dann kannst du eventuell nachzahlen.

Es lohnt sich fast immer eine Lohnsteuerabrechnung zu machen. Mittlerweile sind die Formulare so übersichtlich geworden, das schaffst du in einer guten halben Stunde.

Ich würde dem Staat keine 5€ schenken, und ich denke mal du bekommst nach den ganzen Pauschalabzügen auch noch etwas raus.



Gruß

Franky
2007-04-17 09:50:44 UTC
Eine Verpflichtung besteht nicht. Allerdings empfiehlt es sich, die LstKarte der Gemeindeverwaltung zuzustellen.
Nastja
2007-04-17 09:15:37 UTC
hallo, wen du am jahr wenigstens ein monat gearbeitet hast, dann musst du das machen. Und wenn du es nicht machst dann kann sein dass du eine straffe bekommst.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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