Du bist verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben,
-wenn Du z.B LSt Klasse drei/fünf hast (falls Du verheiratet bist.
- wenn Du eine zweite LST Karte hast (mit KLasse 6)
- wenn Du ausser Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch andere Einkünfte hast, z.B aus Vermietung, aus Zinsen oder Aktien, aus selbständiger Arbeit, aus irgendwelchen Beteiligung, etc, die über 410 € liegen
- wenn auf Deiner Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist (also nicht Kinderfreibetrag, sondern ein beantragter, wegen erhöhter werbungskosten)
Falls diese Punkte auf Dich nicht zutreffen, dann bist Du nicht verpflichtet eine Erklärung abzugeben, aber Du kannst, wenn Du eine Erstattung zu erwarten hast.
Da sich bei den Vorsorgeaufwendungen die Berechnug geändert hat und Du jetzt auch unter Umständen als Mieter haushaltsnahe Dienstaufwendungen aus Mietnebenkosten absetzen kannst, würde ich Dir empfehlen, trotzdem einmal deine Steuer berechnen zu lassen, falls Du das noch nciht getan hast. Möglicherweise kommt ja doch was raus, ich habe auch eine erstattung gehabt ohne irgendwelche Werbungskosten gehabt zu haben.
Also, vielleicht kannst Du ja mal bei einem Lohnsteuerhilfeverein vorbei schauen oder Du hast im Bekanntenkreis jemanden, der Dir das über ein Steuerprogramm mal ausrechnen kann, wenn eine Nachzahlung oder gar nichts rauskommt, gibst Du einfach nicht ab, wenn doch was rauskommt, wäre es ja doof, dem Staat das zu schenken, oder?