Frage:
Rückzahlung Kapitalertragssteuer ?
d_001244
2006-07-18 06:40:17 UTC
Ich habe für ein Sparkonto vergessen einen Freistellungsauftrag an die Bank zu erteilen.
Für die angefallenen Zinsen wurde automatisch die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt überwiesen.
Bekommt man diesen Bertrag zurück, wenn man über den Lohnsteuerjahresausgleich nachweist, dass man insgesamt den Freibetrag nicht überschriten hat ?
Wenn ja, wie weisst man das dem Finanzamt nach ?

Danke
Drei antworten:
bigred2461983
2006-07-18 06:50:05 UTC
Du solltest von deiner Bank über gezahlte Steuer eine Steuerbescheinigung bekommen. Diese fügst du dann zusammen mit der Anlage KAP (Kapitalvermögen) deiner Einkommensteuererklärung bei.

Die Kapitalertragsteuer hat die Wirkung einer Steuervorauszahlung. Je nachdem was du verdienst bekommst du diesen Betrag komplett wieder oder aber er wird von der festgesetzten Einkommensteuer abgezogen, ähnlich wie die Lohnsteuer.
Hansi
2006-07-18 08:38:04 UTC
Natürlich bekommst du das Geld zurück, wenn du wie oben schon beschrieben den Nachweis von der Bank oder Sparkasse mit einreichst. Was meinst du, was unser Staat sich dadurch bereichert, dass unwissende Bürger ihre Kapitalertragssteuer nicht zurückfordern.
Stroem
2006-07-18 06:45:47 UTC
Ja. Du mußt dann bei der Steuererklärung alle Kapitaleinkünfte angeben (auch die mit Freistellungsauftrag). Das Finanzamt sieht dann ob das du die Freibetrag nicht erreichst und die Kapitalerträge werden nicht versteuert. Die bereits gezahlte Kapitalertragssteuer wird dann wie eine Steuervorauszahlung behandelt und ggf. erstattet.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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