Frage:
MwSt meiner Arbeit? Einnahmen vs. 7 % 19 % ?
Carisa
2007-03-16 13:31:18 UTC
Hallo,

mir raucht der Kopf vor lauter Zahlen und wegen der - folglich - schlechten Sichtverhältnisse komm ich nicht mehr drauf...
Ich sitz mal wieder über meinem Businessplan, da ich mich ja selbstständig machen möchte.

Ich soll die MwSt von meinen Einnahmen abrechnen.
Meine Einnahmen setzen sich aber aus verschieden versteuerten Komponenten zusammen.
Vergänlicher Ware und unvergänglicher Ware und Dienstleistung/Arbeitszeit.
Vergänlich berechne ich mit 7 % und unvergänglich mit 19 %...

Frage 1: Auf Dienstleistungen gibt es keine MwSt., also auf Arbeitszeit?! Blöd oder?

Frage 2: Rechne ich mir jetzt also meine Einnahmen auseinander und berechne MwSt nur auf mein Material- und Wareneinsatz, dann unterschieden in MwSt-Klassen 7 und 19 %

Richtig?

Soll ich morgen nochmal fragen?
Drei antworten:
kleines_zotteltier
2007-03-16 19:36:46 UTC
Hi,

vorwerg zur Klarstellung - Umsatzsteuer (USt) ist der fachliche Begriff- im Volksmund Mehrwertsteuer (MWSt) genannt-



Bei der Rentabilitätsvorschau wird die Umsatzsteuer wie auch die Vorsteuer ausser acht gelassen, wenn es sich nicht um einen Kleinunternehmer handelt. Die USt stellt einen durchlaufenden Posten dar = ist also Gewinnneutral und hat daher in der Rentabilitätsvorschau nix zu suchen.



Du musst nur bisschen bei den Begriffen aufpassen und nichts durcheinander werfen:



BRUTTO (also incl. Ust also 119% bzw 107%) =

Einnahmen= Verkaufspreis = Endpreis =



NETTO (ohne USt also 100 %) = Umsatz



Wenn du also von dem Endpreis ausgehst, musst du die Ust rausrechnen. Damit neutralisierst du die Umsatzsteuer. Angesetzt wird der Nettoverkaufspreis.



Auf Dienstleistungen wird auch Umsatzsteuer (19%) erhoben. Wenn die Vorlage von deiner Rentabilitätsvorschau die Herausrechnung der Umsatzsteuer auf Dienstleistungen nicht vorsieht (was richtig ist), muss dort mit dem Nettostundensatz gerechnet werden.



Was alles dem 7%-tigem Ust-Satz unterliegt, kannst du auf dem unten genannten Link nachlesen...



... nun aber: Fenster auf, damit der Qualm sich bis zur nächsten Frage verzieht ;-)...





Viel Erfolg wünscht dir

das kleine Zotteltier



@Jan H: Hääää???



ERGÄNZUNG: Habe mir heute mal deine anderen Fragen durchgelesen. Bist ja ganz schön fleissig. Vielleicht ein Tipp: Irgendwo habe ich gelesen, dass du die Blumen über Flora?? beziehen möchtest. Google mal, ob es in deiner Nähe einen Blumengroßmarkt gibt. In NRW gibt es ja ein paar. Da hast du eine riesen Auswahl und sparst zudem noch den Aufschlag vom Zwischenhändler.

Eine Innung für Floristik gibt es nicht, ebensowenig Preisbindungen. Gerade bei Schnittblumen bestimmt Nachfrage und Angebot den Preis (vgl. Preisgestaltung Valentinstag).

Und Absatzmöglichkeiten: Cooperation mit Partyservice.. Fotografen... Kirchen... Hotels.. Brautmoden.. sofern örtliche Gemeindehäuser für Feiern vermietet werden, dort mal eine Aushang machen...
Jan H
2007-03-16 14:19:45 UTC
Meine güte Raucht der Kopf bei Ihnen. Wenn die Einahmen aus

Verkauf von Waren oder Dienstleistungen beruhen giebt es die

Mehrwertssteuer nicht, sondern die Umsatzsteuer, auf alle

Waren die nicht dem Verkauf Unterliegen die Mehrwertssteuer.



Wenn die Waren nicht dem Verkauf unterliegen Materieller art

sind wie Maschinen 19 % auf Lebensmittel die der Unterhaltung

der Menschen auf der Arbeit unterliegen und zum Verzehr geeignet sind 16 % auf alle Waren die nicht zum Verzehr geeignet sind aber nicht Mechanischer Art 7 %



Was ist Umsatzssteuer -> Der Umsatzsteuer unterliegen Umsätze. Umsätze sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Der Umsatzsteuer unterliegen auch die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb.
Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥
2007-03-16 13:50:39 UTC
Wieso gibt es auf Dienstleistungen keine USt ? Meiner Meinung nach muss das ebenfalls (wie Arbeitszeit) mit 19 % berechnet werden. Seit dem 01.01.07 muss auf allen Rechnungen z.B. das Lieferdatum oder das Leistungsdatum vermerkt sein, ergo: Du musst auch darauf USt. berechnen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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