Frage:
steuerfrage?
ukoenen
2006-08-26 15:37:58 UTC
kann ich eine putzfrau in meinem betrieb absetzen?
Acht antworten:
2006-08-26 15:44:45 UTC
Aber selbstverständlich kannst du das. Vorausgesetzt natürlich, du hast ordnungsgemäß die Abgaben für sie abgeführt (Geringverdiener) oder sie angemeldet (Soz.-pflichtig).
Advicer
2006-08-27 05:42:45 UTC
Im Betrieb absetzen soll wohl heißen, ob die entstehenden Kosten als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.



Das ist der Fall, wenn auch die betrieblichen Räume von ihr gereinigt werden und nicht die private Wohnung. Der betriebliche Zusammenhang muss bestehen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag sollte vorhanden sein.



Dazu kommen noch die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Wenn der vereinbarte oder voraussichtliche Arbeitslohn monatlich nicht über Euro 400,00 beträgt, handelt es sich um einen "Minijob", der bei der ehemaligen BKN (Knappschaft) anzumelden ist. Hierhin sind dann auch die Pauschalabgaben von 30% (zzgl. Beiträge für die Entgeltfortzahlungskasse) des Arbeitslohnes abzuführen.



Achtung! Bei Raumpflegerinnen besteht schon mal das Problem, das diese mehrere Job´s haben. Die Summe der Beschäftigungsentgelte darf im Monat Euro 400,00 nicht überschreiten, sonst wird´s teuer!



Im Zweifel vorher den Steuerberater fragen.
2006-08-26 16:21:04 UTC
Ja natürlich, (wenn du nett bist holst du sie auch wieder ab)
thogemei
2006-08-27 06:05:41 UTC
Schließe mich advicer an. Korrekte Antwort!
denise78de
2006-08-27 00:53:38 UTC
ja kannst Du
Carib
2006-08-26 23:19:56 UTC
Ja. Bei der KBS anmelden und die Sozialabgaben abführen. KBS war vor der durchgeführten Fusion mit See und Bahn, Bundesknappschaft.
knicknase
2006-08-26 15:58:59 UTC
möglich. is zwar irgendwie doof, wegen den arbeitlosen. ich würd's nur machen, wenn es wirklich nötig ist
2006-08-26 15:47:30 UTC
Kannst du.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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