Eine E-Ü-Rechung, auch 4-3-Rechnung genannt, muss machen, wer selbständig ein Gewerbe betreibt oder selbständig freiberuflich tätig ist
und
wer nicht verpflichtet ist, eine Bilanz zu erstellen oder wer nicht freiwillig eine Bilanz erstellt.
(kurz gehalten...es gibt da Vorschriften im HGB und im EStG, die ich jetzt hier nicht alle aufführen will...liest ja dann keiner mehr)
Wie das geht?
Pfffff...also ganz einfach gesagt:
Man nehme ein Blatt Papier, schreibt obenhin die Betriebseinnahmen, zieht unten drunter die Betriebsausgaben ab und erhält als Differenz den Jahresüberschuss bzw. Verlust.
Neuerdings gehört zur ESt-Erklärung eine Anlage, auf der wunderbar ersichtlich ist, wie eine 4-3-Rechnung aussehen sollte.
Aber- um so etwas selbst zu machen - sollte man auf jeden Fall die notwendigen rechtlichen Kenntnisse besitzen, was denn überhaupt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben sind. Der Laie wird da kaum voll durchsteigen.
Und dafür gibts dann Buchhalter und Steuerberater.
Wenn Du mehr wissen willst.....mail genügt.
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herbertselse da die handelsrechtlichen Vorschriften vergessen, betr. Kaufmann usw.