Frage:
Gibt es eine Möglichkeit seine Steuererklärung ohne Kontoauszüge o.Ä. zu machen?
2006-07-25 13:58:27 UTC
Gibt es eine Möglichkeit seine Steuererklärung ohne Kontoauszüge o.Ä. zu machen?
Acht antworten:
Advicer
2006-07-25 16:16:08 UTC
Abzugsfähige Ausgaben muss man im Rahmen der Einkommensteuererklärung nachweisen oder zumindest glaubhaft machen. Bei Spenden bspw. gibt es klare Formvorschriften. Bis € 100,00 der Überweisungsnachweis, darüber hinaus einen Zuwendungsnachweis (Spendenbescheinigung). Übliche Versicherungen, die über den Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen, sollte man im Erstjahr durch Belege (Kopie des Vers.-Vertrages) nachweisen. Bei als Werbungskosten geltendgemachten größeren Ausgaben (Computer etc.) reicht regelmäßig der einmalige Nachweis, denn die Abschreibung zieht sich dann über 3 Jahre hin (wenn größer als € 475,60 incl. 16% USt). Ist der Computer anerkannt, ist es regelmäßig üblich, lfd. Verbrauchsmaterial zu kaufen.

Bei Fortbildungsmassnahmen wird´s schon schwieriger, Hier sind die Bestätigungen des Instituts oder die Zahlungsbelege einzureichen. Die Fahrten zur Massnahme usw. sind dann wohl glaubhaft.

Es kommt auch auf den zuständigen Bearbeiter beim FA an. Wenn der 1000 Vorgänge im Jahr abarbeiten muss, kann er nicht jeden einzelnen minutiös prüfen. Für Werbungskosten gibt es m.W. interne Grenzbeträge. Werden diese überschritten, muss der Sachgebietsleiter genehmigen.

Wenn man eine elektronische Steuererklärung (ELSTER) abgibt, geht´s auch etwas schneller mit einer Erstattung. Die elektronischen Erklärungen sollen nach interner Anweisung bevorzugt bearbeitet werden.
thogemei
2006-07-28 19:46:00 UTC
Geht grundsätzlich ja. aber abzugsfähige ausgaben müssen dem finanzamt gegenüber nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, z. B. werbungskosten wie arbeitsmittel, fachliteratur usw. durch zahlungsbelege, quittungen, kopierte kontoauszüge und der gleichen.
Popivoda
2006-07-26 11:08:43 UTC
Ja ,du brauchst nur unter elster.de das programm runterladen und dann deine werte eintragen, dann abschicken und du bekommst dein geld,berate kunden diesbezüglich und fertige ihre steuererklärung an
2006-07-25 21:40:17 UTC
Als Privatmann benötigst du dazu überhaupt keine Kontoauszüge.

Als "Halbprivater" nur dann, wenn du selbständig bist und die s.g. "Überschussbuchführung" gewählt hast. Und in dem Falle sind sie absolutes Muss-
Benedict
2006-07-25 21:21:11 UTC
Belege ja, aber doch keine Kontoauszüge. Bei deinen ganzen Kontoauszügen würde das Finanzamt ja erfahren, wieviel Konten bei welchen Banken du wirklich hast und was drauf ist.
tirreg
2006-07-25 21:10:13 UTC
Ja tue es einfach
Schubidu
2006-07-25 21:06:48 UTC
Äääh *nachdenk*



Ich habe noch niemals einen Kontoauszug für meine Steuererklärung benötigt, geschweige denn beigelegt.



Quittungen aller Art mögen die Finanzämter dagegen immer gerne.
Heike M
2006-07-25 21:04:33 UTC
Ich reiche grundsätzlich keine Kontoauszüge ein, hatte

schon öfters keine rechnungen oder Belege mit geschickt,hat funktioniert


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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