Alle bisherigen Antworten sind z.Teil schon richtig. Mehrwertsteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung der Umsatzsteuer. Dies resultiert aber aus den fünfziger, bzw. sechziger Jahren. Damals gab es tats. die "Mehrwertsteuer", die der heutigen Umsatzsteuer entspricht. Das System war allerdings ein wenig anders als heute.
Heute muss jeder Unternehmer, der Waren oder Leistungen verkauft, auf diese die Umsatzsteuer aufschlagen (z.Z. noch 16 %). Diese nimmt er vom Kunden ein und muss sie dann an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug kann er die Umsatzsteuer aus eingekauften Waren oder Leistungen von dem abzuführenden Betrag einbehalten (Vorsteuerabzug).
Früher war dieses System aber systematisch etwas anders aufgebaut. Es gab keinen direkten "Vorsteuerabzug" aus den empfangenen Waren oder Leistungen. Es wurde jeweils nur der Mehrwert einer Ware oder Leistung der Umsatzsteuer unterworfen.
Bsp.:
Schreiner S kauft Holz für 116 von Holzfäller H. Dieser berechnet : Holz 100 zzgl. Mehrwertsteuer (16 %) = 16. Gesamtpreis 116.
Die 16 wurden von H einbehalten und a.d. Finanzamt abgeführt.
Nach der Bearbeitung verkauft S das Holz (z.B. als Tisch) für 464 (= 416 ohne Umsatzsteuer). Der erschaffene Mehrwert beträgt 300 (416 netto abzgl. Holz 116 = 300). Hierauf kommt 16 % Steuer = 48, so dass die Rechnung für den Tisch 464 (416 + 48) betragen würde.
Das Finanzamt hat also 16 von H und 48 von S erhalten (= zusammen 64). Es wurde beim jeweiligen Verkäufer nur der Mehrwert der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) unterworfen.
Nach heutigem Recht ist der an das Finanzamt abzuführende Betrag ebenfalls 64.
16 von H (aus Verkauf Holz für 100 netto)
und 16 % auf 400 = 64
abzgl.der gezahlten USt an H 16 = 48 (64 - 16)von S.
(48 + 16 = 64)
Das heutige System ist aufgrund der Internationalisierung deutlich einfacher. Vor allem weil die Ausfuhr von Waren aus Deutschland i.d.R. umsatzsteuerfrei ist. Der Verkaufspreis wäre aber dann um die bisher angefallene "Mehrwertsteuer" aus den Eingangsrechnungen (hier aus Holzeinkauf = Steuer 16) höher, so dass ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmer entstanden wäre. Zudem erfolgte schon recht früh eine umsatzsteuerliche Angleichung innerhalb der EU (damals EG bzw. EWG). Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes erfolgte durch den damaligen Finanzministers Franz Josef Strauß !