Frage:
Was ist eine Geschäftsveräußerung ?
anonymous
2009-11-19 07:17:09 UTC
Hallo ihr Lieben,
was ist eine Geschäftsveräußerung? Ich fülle gerade den Fragebogen zur steuerl. Erfassung aus - habe auch schon gegoogelt - verstehe es jedoch nicht.
Kann es mir jemand erklären?
Danke im Voraus ;)
Ganz ganz liebe Grüße
Vier antworten:
anonymous
2009-11-19 09:31:45 UTC
Geschäftsveräüßerung (Betriebs- oder Unternehmesveräüßerung) ist der Verkauf des Unternehmens gegen Geld.



@ Michael K.

Viele sagen auch: Ich verkaufe meine "Firma". Dies ist aber fast unmöglich.

Begründung:

Die "Firma" ist der "Name des Kaufmanns" unter dem er klagen und verklagt werden kann.

Hat also nichts mit dem Unternehmen, bewegliche und unbewegliche Gegenstände (Gebäude, Grundstück, Einrichtungen, usw.) zu tun.

@Michael K.

Ich habe ja auch geschrieben das es ""fast unmöglich"" ist. Wie willst Du aber zum Beispiel: "Michael K. Blumengroßhandel Gbr." verkaufen?

Du kannst die "Firma Blumengroßhandel Gbr." verkaufen, aber "nicht den Namen Michael K."

Das würde nicht mehr der "Firmenwahrheit- und klarheit" entsprechen. Was aber zwingend laut Gesetz vorgeschrieben ist.

"Du kannst also nur die Firmierung verkaufen."

Die Trennung Firma und Unternehmen ist ganz klar im Gesetz beschrieben.

Sollte ich falsch denken, belehre mich bitte eines besseren.
Feder
2009-11-22 18:44:04 UTC
Hallo Nicki,



http://www.sis-verlag.de/archiv/1219-geschaeftsveraeusserung-is-des-s-1-abs-1a-ustg-bei-nur-teilweiser-uebernahme-der-bestehenden-mietvertraege-durch-den-erwerber



Eine Geschäftsveräußerung liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im ganzen entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder in eine Gesellschaft eingebracht wird.



Eine Geschäftsveräußerung unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn der Betrieb entgeltlich oder unentgeltlich übereignet wird oder in einen anderen Betrieb eingegliedert wird. Damit wird eine starke steuerliche Belastung der übernehmenden Unternehmer, die die Geschäftstätigkeit gefährden kann, vermieden. Für die Umsatzsteuerbefreiung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übereignet werden. Die Zurückbehaltung wesentlicher Betriebsgrundlagen kann jedoch unschädlich sein, falls diese an den Erwerber vermietet oder verpachtet werden. Eine weitere Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer ist, dass der Betrieb fortgeführt wird. Der Erwerber des Betriebes tritt an die Stelle des Veräußerers. Eine Vorsteuerberichtigung wird durch die Geschäftsveräußerung nicht ausgelöst. Vielmehr wird der Berichtigungszeitraum durch den Erwerber fortgeführt. Hierfür muss der Veräußerer dem Erwerber nachfolgende Angaben übermitteln:



* angefallene Vorsteuer,

* Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des Gegenstandes,

* Prozentsatz der vorsteuerunschädlichen Nutzung im Jahr der erstmaligen Vewendung und

* die Nutzungsdauer des Gegenstandes.



Wird das Unternehmen vom erwerbenden Unternehmer bzw. Unternehmen nicht fortgeführt, ist die Geschäftsveräußerung steuerpflichtig. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen von einem Nicht-Unternehmer erworben wird. Jedoch kann ein bisheriger Nicht-Unternehmer durch die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zum Unternehmer werden. Mit Erwerb des Geschäftes tritt der neue Unternehmer an die Stelle des alten Unternehmers und ist verpflichtet die umsatzsteuerlichen Bindungsfristen und Berichtigungsfristen des alten Unternehmers einzuhalten.





Gruß



Roswita
exenter
2009-11-19 15:52:14 UTC
Wenn man sein Geschäft z.B. an einen Nachfolger verkauft. Das kann eine Imbissstube, eine Anwaltskanzlei, ein Handwerksbetrieb oder Konzern sein. Bisher hat man den Kaufpreis errechnet , sofern man einen Käufer findet, indem man den Jahresumsatz mit 1 oder 1,5 multipliziert hat.
?
2009-11-19 15:33:02 UTC
Wenn jemand seine Firma verkauft!



PS@Mark: Das ist so auch bei Einzelunternehmen nicht richtig! Ich kann meine Firma incl. der Firmenbezeichnung, die auch bei Einzelunternehmen möglich ist, verkaufen. Ich habe zwei Firmen, deren Namen geschützt sind, obwohl dahinter eine GbR steht.

Zudem wird landläufig "Firma" und "Unternehmen" gleichartig verwendet.

PPS@Mark: es gibt Theoretiker und Macher... Rate mal, was ich bin! Orientier Dich mal an der Frage!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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