Frage:
Privat Rechnung von 7000 Euro stellen - Mit wieviel Steuern muss ich rechnen?
Marco T
2009-05-12 11:38:53 UTC
Siehe oben.
Ich bekomme bald einen Auftrag für den 7000 Euro veranschlagt sind. Ich werde eine Rechnung schreiben, natürlich ohne Mehrwertsteuer.

Diese 7000 Euro muss ich dann ja bei meiner Steuererklärung aufführen.

Kann ich jetzt schon grob ausrechnen, wie viel Steuern ich auf diese 7000 Euro zahlen muss, also... wie viel bleibt davon noch übrig?
Acht antworten:
.**.
2009-05-12 11:51:44 UTC
Eine Rechnung darfst Du nur stellen, wenn Du entweder freiberuflich tätig bist, was aber nur bei bestimmten Berufen und dann auch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, oder wenn Du ein Gewerbe angemeldet hat.
2009-05-12 21:12:24 UTC
Ich muss leider allen Vorantwortern widersprechen:

Für eine genaue Aussage, wieviel Steuern für Dich anfallen, hast Du zu wenig Angaben gemacht.



Die Steuerlast hängt davon ab, wieviel Du in diesem Jahr insgesamt verdienst.



Wenn die EUR 7.000 Deine einzigen Einnahmen sind, werden keine Steuern anfallen, da die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag von EUR 7.644 liegt.



Wenn Du noch weitere Einkünfte, beispielsweise aus nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, usw. hast, werden alle Einkünfte zusammengerechnet; davon abgezogen werden noch Sonderausgaben (z.B. Versicherungen, Kirchensteuer, usw.) und außergewöhnliche Belastaungen.



Das sich ergebende zu versteuernde Einkommen wird dann dem progressiven Tarif unterworfen (§ 32a EStG), d.h. je mehr Du verdienst, umso höher ist der Steuersatz - angefangen bei 15% Eingangssteuersatz bis 42% Spitzensteuersatz (ab EUR 52.152)



Noch ein Nachtrag: Du schreibst keine "private" Rechnung. Sobald Du eine Rechnung schreibst, bist Du gewerblich tätig bzw. übst einen freien Beruf (z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt, usw.) aus. Du hast dann gewerbliche oder selbständige Einkünfte, einzutragen in der Anlage GSE der Einkommensteuererklärung. Bei einer gewerblichen Tätigkeit fällt bis zu EUR 24.500 auch keine Gewerbesteuer an.



Bei der Umsatzsteuer hast Du kein Problem, Du kannst bis zu einem Umsatz von EUR 17.500 von der Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) Gebrauch machen und auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten; Du hast natürlich nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.



@ Buko:

Danke für Deine Kritik, würde mich gern dazu äußern:



Bei den wenigen Angaben bin ich von einem Standardfall ausgegangen. Natürlich hast Du recht, dass man nicht gewerblich tätig ist, wenn man sich im Bereich des § 22 EStG bewegt. Aber wenn er von "Auftrag" schreibt, geht man nicht von z.B. Veräußerung eines privaten Pkw aus.



Selbstverständlich ist die Rechnungsstellung keine Voraussetzung für gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten. Im anderen Fall würde ich aber nicht von einer Rechnung beispielsweise i.S.d. UStG sprechen.



Und selbstverständlich muss die Unternehmereigenschaft vorliegen, um in den Genuss des § 19 UStG zu kommen. Diese kann aber - wie schon bemerkt - auch bei einem einmaligen Umsatz vorliegen.



Ich stimme Dir aber voll zu, dass hier professionelle Hilfe dringend nötig ist.
Buko von Alberstadt
2009-05-13 09:27:24 UTC
...also, Arnie tat es ja schon, und ich tue es auch: Allen widersprechen.



Auch Arnie muss ich teilweise widersprechen.



Zuallererst kommt es darauf an, was es für ein Auftrag ist. Wenn der Auftrag beispielsweise lautet, dein seit länger als 1 Jahr im Privat- oder Familienbesitz befindliches Auto zu verkaufen, ist der Erlös nicht steuerverstrickt. Da kannst du Rechnungen stellen, solange du magst. Auch Umsatzsteuer entfällt.



Wenn der Auftrag beispielsweise lautet, das Nachbarskind zu unterrichten oder eine WebSeite zu erstellen, dann geht es hier mit Arnie weiter bis zu dem Punkt, wo "Nachtrag steht".



Der ist nämlich falsch. Vom Rechnungstellen allein wird man nicht gewerblich oder freiberuflich. Ebensowenig verhindert das Weglassen von Rechnungen die Gewerblichkeit/Freiberuflichkeit.



Ob tatsächlich gewerbliche/fb Einkünfte vorliegen, muss anhand des EInzelfalls beurteilt werden. Wenn du das Geld dafür bekommst, dass du dem Nachbarn beim Umzug hilfst, könnte man allenfalls über sonstige Einkünfte nach §22 Nr. 3 nachdenken, aber selbst da wäre ich vorsichtig.



Das mit Arnies Umsatzsteuer stimmt auch nur, wenn du umsatzsteuerlich Unternehmer bis. Das bist du nicht, wenn du dem Nachbarn beim Umzug hilfst. Auch bei einer einmaligen Ausführung der Leistung muss man prüfen, ob überhaupt eine Unternehmerschaft vorliegt.



Fazit:

Jeder der auf deine Frage eine wie immer geartete Antwort erteilt, kann nur Unrecht haben, weil ohne nähere Prüfung überhaupt keine Antwort möglich ist.



Und dabei habe ich das Thema Liebhaberei noch gar nicht angesprochen. Vielleicht lautet der Auftrag ja auch, deine Yacht im Juli an jemand zu vermieten.



Lösung:

Den Sachverhalt jemandem vorlegen, der ihn beurteilen kann und darf. Dabei eventuell etwas Geld mitnehmen.



Falscher Weg:

Dieses "etwas Geld" einsparen wollen und statt dessen das Dreifache an ungerechtfertigter Steuer zahlen.



Entscheidung:

Deine.
armin
2009-05-12 18:44:32 UTC
Im Prinzip NEIN! es kommt auf deine gesamten Jahreseinnahmen an wieviel Steuern du bezahlen musst! (Progressionstabelle)

Wenn du mit 50% rechnest liegst du garantiert auf der sicheren Seite, koennen aber auch nur 15% werden, wie gesagt, es kommt auf alle Einnahmen im Kalenderjahr an!
2009-05-12 18:51:56 UTC
Wenn du mit deinem Einkommen schon am Höststeuersatz von 46% liegst, dann kannst du es unschwer ausrechnen. Ansonsten ist es mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern.



Hinzu kommen ggf. Soli, Kirchensteuer und wenn du Pech hast, dann rutschst du gleich eine Progressionsstufe höher in der Steuer.



Kannst du den Betrag, nachdem er ohnehin privat verrechnet wird, nicht auf 10 Personen aufteilen und 10 Rechnungen stellen á 700,- Euro, dann fällt das nicht so sehr oder sogar überhaupt nicht ins Gewicht.



Hoffentlich ist deine Verwandtschaft und Kinderzahl groß genug!
2009-05-12 18:46:52 UTC
ca. 5500 bleiben dir übrig...
?
2009-05-12 18:44:26 UTC
5300euro bleiben für dich
sivo
2009-05-12 18:43:29 UTC
es hat damit zu tun wie viel du sonst noch so verdienst (also übers jahr gesehen)



aber warum schreibst du als privatmann eine rechnung?

bekommst du das geld bar?



es muss doch "niemand wissen" und du musst es doch auch nirgendswo einzahlen um lächerliche zinsen zu kriegen....


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...