Frage:
Steuervorauszahlungen - abziehbare Vorsteuerbeträge?
Kenji Kin
2009-08-02 11:43:16 UTC
Hallo,

ich bin seit 2 monate Freiberufler. Jetzt muss ich im Elster Formular Steuervorauszahlungen errechnen.

Fragen:
1)
bis ende der Jahr muss ich nur Umsatzsteuer an Finanzamt entrichten.
Rechne ich richtig (ein Beispiel):
Einnahmen:
- 1000 Euro verdient +
- 190 Euro Mehrwertsteuer
Kosten:
- Fahrtkosten für 500 Euroo +
- 95 Eur Mehrwertsteuer
-----------------------------------
Dann zahle ich an Finanzamt
95 Euro?????

2) Wenn ich in Monaten BEVOR ich den 1 Auftrag angenommen habe mir PC und Software Kaufen müssen, wo trage ich es ein, wie bekomme es erstattet? Kann ich es z.B. am ersten Monat der Umsatzt-Voranmeldung eintragen?

Danke voraus
Fünf antworten:
verliebterHund
2009-08-03 11:39:35 UTC
@ rotescamel: In deinem Fall zitiere ich mal Dieter Nuhr... Von wegen gelernt *kopfschüttel*



@ Fragesteller: Vergiss mal das von rotescamel, das ist alles aus den Fingern gesaugt, absoluter Stuss.



So lange du noch keinen Bescheid über zu entrichtende Einkommenssteuervorauszahlungen bekommen hast, musst du nur die Umsatzsteuer zahlen. Dazu machst du mtl. deine Umsatzsteuervoranmeldung und Überweist bis spätestens zum 10.

Da es sich hier um die vereinnahmte Umsatzsteuer handelt, darfst du davon auch nur betrieblich verannlasste USt./MwSt.-Ausgaben als Vorsteuer abziehen (unabhängig ob aus Ware oder bezogener Leistung).

Dein Beispiel Hotelrechnung: 100,- netto, 19,- MwSt.

Nur die 19,- MwSt. sind abziehbare Vorsteuer.

Wenn du also 190,- Umsatzsteuer eingenommen und z.B. 50,- betriebsbedingt MwSt. gezahlt hast, Überweist du 140,- ans FA.



Bei Freiberuflern ist die USt.-Voranmeldung i.d.R. nicht besonders umfangreich; da brauchst du nicht unbedingt einen Steuerberater. Für die Jahresmeldung und die EkSt. würde ich aber einen empfehlen!



Ciao :-)





Disclaimer: Der obige Text ist lediglich meine persönliche Meinung, beruhend auf persönliche Erfahrung. Er stellt in keinster Weise eine Beratung i.S.d. Steuerrechts oder anderer Rechte dar. Für mögliche Rechtsfolgen übernehme ich daher keine Haftung.
Jürgen NRW
2009-08-02 18:51:58 UTC
Als Freiberufler/Neu-Selbständiger solltest du mit diesem (Nicht)Wissen und (Nicht)Kenntnissen im Steuerrecht unbedingt den Rat eines Steuerberaters hinzuziehen.



@ rotescamel - stell deine Hilfe nicht in Aussicht, wenn du keine Ahnung hast. Selbstverständlich kann er die Vorsteuer von Betriebskosten steuerlich geltend machen. Und dann schreibst du auch noch, dass du dies gelernt hast?! Oh Schreck!!!



@ Kenji Kin - ich kann dir nicht helfen, weil dieses Recht nur einem Steuerberater zusteht. Die Tipps von rotescamel sind nicht zu gebrauchen. Verlass dich nicht darauf. Was ihr hier macht ist chatten. Die Frage bzw die Antwort von rotescamel werden wahrscheinlich deswegen gelöscht (siehe Community-Richtlinien).
Thorben Blumenbecker
2009-08-03 07:46:04 UTC
Nun, das Thema "Steuern" eignet sich nicht besonders als Hobby oder um mal selber was zu lernen. Das Ganze könnte für Dich sehr teuer werden.



Denn die Frage die sich zu allererst aufwirft ist die ob es sich für Dich überhaupt "lohnt" Umsatzsteuer zu zahlen. Man kann auch darauf verzichten als Kleinunternehmer.



Du solltest Dir unbedingt steuerlichen Rat einholen. Vor allem wenn man wie Du von der ganzen Sache überhaupt keine Ahnung hat.



Du kämst ja auch nicht auf die Idee hier zu Fragen wie man sich den Blinddarm rausnimmt und legst dann im Badezimmer los, oder!?



Wenn Du aber wirklich meinst das unbedingt selber machen zu wollen - oder am falschen Ende sparen zu müssen - dann kauf Dir bitte ein gutes Steuerprogramm was Dir auch Tipps und Hinweise gibt.



Nur allein hier Leute mit Fragen zu bombadieren ist der definitiv falsche Weg.



Und konkrete Antworten auf Deine Fragen darf Dir hier bei diesem Themengebiet rein rechtlich gar keiner geben es sei denn er ist Steuerberater.
Buko von Alberstadt
2009-08-03 12:17:29 UTC
...also, ich darf hier rein rechtlich konkrete Antworten bei diesem Themengebiet geben.



Aber ich kann es nicht, weil ich den Sachverhalt schlichtweg nicht kapiere. Vielmehr erschließt sich mir nicht,wo hier das Problem liegt. Noch genauer gesagt, in der Fragestellung geht vom ersten Satz an soviel durcheinander, dass hier wirklich nur ein persönliches Gespräch mit einem Berufsträger helfen wird.
RofLoLimao
2009-08-02 18:52:00 UTC
Die Fahrtkosten haben in deiner Rechnung nichts zu suchen....Umsatz ist nur das was du kaufst und verkaufst....also zB...

Du kaufst Grafikkarten, Gehäuse, Mainboard etc = Vorsteuer

Du verkaufst Computer = Mehrwertsteuer..

Dann zieht du die Steuern einander ab und hast entweder was zu zahlen, oder bekommst was raus....



Wenn du mehr EINGEKAUFT hast wie verkauft, bekommst du was raus (mehr Vorsteuer)

Wenn du mehr VERKAUFT hast als eingekauft, musst du ans Finanzamt zahlen (mehr Umsatz bzw Mehrwertsteuer)



2. EDIT: HUCH - da war ich zu schnell LOL danke für den Hinweis....ist natürlich Quatsch!!! NUR DIE UMSÄTZE AUS EINKAUF UND VERKAUF!!!! Nichts anderes......danke für den Daumen runter - interessiert mich aber nicht ;p



Kommt darauf an wie du eingeteilt bist, entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich....



Wenn dabei Fahrtkosten im Sinne von Kilometergeld gemeint sind, dann gar nicht, in diesen Kosten sind keine Steuern enthalten.



Fahrtkosten kannst du in der Einkommensteuererklärung eintragen...

Hotel hat auf der Voranmeldung auch nichts zu suchen....



Nein diese Fahrtkosten was du meinst, gehören nicht in die Voranmeldung - da kommen NUR deine Umsätze (Einkauf/Verkauf) rein.



Nochmal in kurz:

UmsatzSteuerVORANMELDUNG



NUR Umsätze - Einkauf und Verkauf sonst NICHTS!!!!



EinkommenSteuererklärung



Fahrtkosten!!!

Hier ein Link zum verstehen - Fahrtkosten



http://www.pendlerrechner.de/steuererklaerung.shtml


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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