Frage:
wenn ich im Ausland arbeite, muss ich dann hier Steuern zahlen?
meggi1
2006-07-24 12:21:10 UTC
wenn ich im Ausland arbeite, muss ich dann hier Steuern zahlen?
Elf antworten:
ramsjoen
2006-07-24 12:50:43 UTC
Diese Frage sollte im Detail mit einem Steuerberater geklärt werden. Ebenfalls möglich ist es, den Einzelfall genau darzustellen und sich dann vom Finanzamt eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen zu lassen. - Es geht auch ohne weiteres, dass Du im Finanzamt anrufst, die Situation darstellt und dir eine informelle Auskunft geben lässt. Aber am Ende bist Du angeschmiert, wenn der Steuerbescheid dann doch anders ausfällt, insofern sollte auf die informelle Anfrage die rechtsverbindliche Auskunft folgen.



Als Daumenpeilregel gilt, dass man am Wohnsitz seine Steuern abführen muss. Wenn man weniger als 6 Monate in Deutschland ist, werden damit in Deutschland keine Steuern fällig. Dies gilt z.B. für "contracter" (z.B. freiberufliche Programmierer), die in UK leben und für 5 Monate und 29 Tage in Deutschland arbeiten. Die müssen dann ihre Einkünfte in UK versteuern.



Dabei gibt es landesabhängig sehr dubiose Konstruktionen. Meines Wissens erlaubt es die britische Steuergesetzgebung, dass man alle Einkünfte steuerfrei kassiert, wenn man in einem Steuerjahr keine Einkünfte auf britischem Boden produziert. Z.B. arbeitet jemand 5,5 Monate in Deutschland, weitere 5,5 Monate in Spanien und 1 Monat macht er Urlaub zuhause in UK.



Dann habe ich einmal von einer Konstruktion gelesen, bei der der Hauptwohnsitz in Gibraltar ist (irgendeine Besenkammer mutmaßlich), man 6 Monate - 1 Tag in Spanien mit gemeldetem Zweitwohnsitz lebt und weitere 6 Monate - 1 Tag in Deutschland. Dies soll eine legale Konstruktion für steuerfreie Einkünfte sein.



Wie gesagt: Nimm einen Profi und sorge dafür, dass Du die Auskünfte schriftlich bekommst, sodass im Irrtumsfalle der Steuerberater haftet.
thogemei
2006-07-28 12:05:42 UTC
wenn du deinen wohnsitz im inland oder deinen gewöhnlichen aufenthalt im inland hast bist du unbeschränkt steuerpflichtig. sprich du bist mit deinen inländischen und ausländischen einkünften in deutschland steuerpflichtig. gibt hier ausnahmen (grenzgänger, doppelbesteuerungsabkommen, außensteuergesetz, usw.) deine frage ist zu ungenau formuliert, kann pauschal nicht beantwortet werden.
Popivoda
2006-07-25 03:14:26 UTC
ja solange dein hauptwohnsitz bin deutschland ist
carla
2006-07-24 16:29:37 UTC
wenn Du in D noch Deinen Hauptwohnsitz hast und pro Kalenderjahr weniger als ein halbes Jahr im Ausland arbeitest: ja

Wenn Du auch im Ausland wohnst und dort mehr als 1/2 Jahr arbeitest, kannst Du's Dir im ersten Jahr meist aussuchen, ist aber im Ausland fast immer günstiger
Peter
2006-07-24 12:35:01 UTC
Es kommt drauf an. (insbesonder um welche Steuer es sich handeln soll) U.a. sind DBA, AStG und Grenzgängerregelung zu beachten. Daher kann man die Frage so pauschal nicht beantworten.
Werner
2006-07-24 12:33:47 UTC
Sie müssen immer in dem Land Steuer zahlen in dem sie arbeiten,denn da müssen sie einen zweit Wohnsitz anmelden.

Außerdem Sie fahren jeden Tag nach hause dann sind Sie Grenzgänger und müssen Zu hause Einkommensteuer zahlen.
henryobst
2006-07-24 12:33:18 UTC
Nein! Du must in Deutschland keine Steuern zahlen, wenn du im Ausland arbeitest.

Auch Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung zahlst Du in dem Land in dem Du arbeitest.

Alle Unterlagen gut aufheben, wird später zur Berechnung Deiner Rente benötigt.
von_Pommern
2006-07-24 12:28:38 UTC
Du zahlst immer dort Steuer, wo dein Hauptwohnsitz ist. Egal wo deine Arbeitsstätte sich befindet.
2006-07-24 12:26:36 UTC
nein die zahlst du in dem Land in dem du arbeitest. Es sei denn dein Lohn kommt aus Deutschland dann zahlst du die glaube ich hier in Deutschland....
schrenkpower
2006-07-24 12:26:20 UTC
wenn du über eine deutsche firma im ausland arbeitest dann schon,aber da

gibt es auch ausnahmen
wuwei
2006-07-24 12:37:48 UTC
Langsam:



Wenn Du ganz im Ausland wohnst und arbeitest, zahlst du dort und nicht in Deutschland.

Bist du nur zweitweise dort beschäftigt, kommt es auf die Zeit an. Wenn Du von einer dt. Firma entsandt bist, hier Gehalt beziehst, und m e h r als 1/2 Jahr weg bist, zahlst du hier für die Entsendezeit keine Steuern! Deine Firma würde das im Jahresausgleich entsprechend verrechnen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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