Den Steuerberater selbst (!!!) sicher nicht :-)
Aber so wirst Du's wohl auch nicht gemeint haben.
Also...wie schon gesagt wurde, kann man eine Steuerberaterrechnung für die privaten Steuererklärungen ab 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehen. Diese Möglichkeit wurde ersatzlos gestrichen.
Handelt es sich um Betriebsausgaben (also z. B. betriebliche Steuererklärungen wie USt oder GewSt) so bleibt da alles wie gehabt.
Dieser Antwort möchte ich ungefragt noch hinzufügen, dass der Durchschnittsbürger hierdurch natürlich dazu animiert wird, seine Steuererklärungen ohne Berater zu erstellen.
Und das machen wir doch sehr gerne:
Du kannst Deine ganzen Unterlagen zusammenpacken, aufs zuständige Finanzamt schleppen und zu Deinem Sachbearbeiter sagen: "Ich will meine Steuererklärung ausfüllen, kann's aber nicht - also helfen Sie mir bitte." Der arme Beamte ist verpflichtet, Dir nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen.....und das natürlich kostenlos. Also pfeif auf den Berater; hol lieber den Finanzbeamten mal aus dem Büroschlaf.