Frage:
Wie viel Steuern zahlt ein Freiberufler?
mariusflows
2006-07-31 08:40:52 UTC
Ich bin seit 1.1.2005 Freiberufler im Bereich Multimedia / Projektleitung. Wann muss ich meine erste Steuererklärung machen? Wie berechne ich meinen Steuersatz vorab? Wo gibt es die besten Infos dazu im Netz?
Zehn antworten:
Michael K.
2006-07-31 08:52:49 UTC
hiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiielfe! armer hund. du solltest dem FA bescheid geben, denn du darfst jetzt für 2005 nachzahlen, die vorauszahlungen für 2006 1.HJ nachzahlen und 2. Hj vorauszahlungen leisten...



für die vorausberechnung wird bei der anmeldung beim finanzamt eine voraussschau gemacht...



Gib Gas: unwissen schützt vor strafe nicht!!! bemerkenswerte chuzpe!!! *kopfschüttel*



freiberufler bist du auch nicht, sondern gewerbetreibender. vielleicht mal mit ner gewerbeanmeldung versuchen!
Advicer
2006-07-31 16:45:38 UTC
Herzlichen Glückwunsch zum Verstoss gegen Ordnungs- und Abgabenrecht!

1. Gewerbeanmeldung ist wohl noch nicht erfolgt (unverzüglich beim Gewerbeamt nachholen)

2. Beim zuständigen Wohnsitz- (bzw. Betriebsstätten-) Finanzamt ist die Anmeldung der Tätigkeit erforderlich (Das FA bekommt vom Gewerbeamt eine interne Mitteilung über die Eröffnung eines Gewerbes; das ersetzt aber nicht die eigene Anmeldepflicht beim FA)

3. Der Katalog der freien Berufe in § 18 EStG gibt Deine Tätigkeit nicht her, also bist Du mit an Sicherheit grenzender Wahlscheinlichkeit ein Gewerbetreibender (§ 15 EStG). Der Unterschied zum "echten" Freiberufler liegt darin, dass Du - ab einem Gewinn von rd. Euro 25.000 zusätzlich Gewerbesteuer zahlen darfst (aber zunächst sehr moderat)

4. Die abgabenrechtlichen Vorschriften verpflichten Dich zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung Deiner betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Verpflichtet bist Du zur Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 (3) EStG. Du kannst aber auch freiwillig bilanzieren (§ 4 (1) EStG). Zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist regelmäßig noch eine Anlage EÜR und ein Anlagenverzeichnis auszufüllen.

5. Die speziellen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften besagen, dass Du als "Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuer zahlen mußt, diese aber auch Deinen/m Kunden nicht in Rechnung stellen darfst. Der "Kleinunternehmer hat auch keinen Vorsteuerabzug.

6. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2005 ist bereits am 31.05.2006 abgelaufen.

7. Die Höhe Deiner Einkommensteuer ergibt sich nach dem Gewinn abzüglich der Freibeträge für Vorsorgeaufwand, Sonderausgaben etc. Für Einkünfte eines Ledigen mit einem zu versteuernden Einkommen von Euro 12.740 bis 52.151 gilt (nach Abzug der o.g. Aufwendungen) folgende Formel:

z = 1/10.000-stel des Euro 12.739 übersteigenden Betrages

(228,74 * z + 2.397) * z + 989

Bei Euro 15.000 also Euro 1.544,00 Einkommensteuer

Dazu kommen ggf. noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.



Um hier als steuerlicher Laie nichts falsch zu machen, solltest Du Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden (Steuerbevollmächtigte, Steuerberater, vereid. Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer; die Rechtsanwälte dürfen auch, können aber vielfach nicht)



Good luck
2006-08-01 15:55:34 UTC
Traurig, dass ein Unternehmer diese Frage überhaupt stellt. Haben Sie sich nicht auf Ihre Selbständigkeit vorbereitet?
thogemei
2006-08-01 11:03:59 UTC
schließe mich advicer an, korrekte antwort. wenn du gewerbetreibend bist fällt auch gewerbesteuer an. fällt aber nur an wenn dein gewerbeertrag 24500 € im wirtschaftsjahr übersteigt. rate dir aber dringend geh zu einem steuerberater, der macht die sache wieder für dich klar. diese kosten sind für steuerlich absetzbar, sind bei dir betriebsausgaben.
Carib
2006-07-31 17:21:48 UTC
Steuererklärung wird jetzt langsam überfällig. Bei Nachzahlungen werden Zinsen erhoben. Schau einfach bei buhl.de nach. Arbeite schon lange mit WISO Programmen. Dort findest Du auch einige Antworten auf deine Fragen.
ramsjoen
2006-07-31 16:24:42 UTC
Das Finanzamt versteht nur wenig Spass. Insofern bleibt zu hoffen, dass Du entweder von der Mehrwertsteuer befreit worden bist, oder dass Du sie auf der Rechnung ausgewiesen hast.



Für das restlichen Einkommen gilt, dass Du nach Abzug der Betriebsausgaben genau so viel Steuern zu bezahlen hast, wie jeder Angestellte (ohne Freibeträge). Du kannst im google nach "Einkommensteuerrechner" suchen. Das ist aber eh hinfällig, mache lieber rasch Deine Einkommensteuererklärung. Der Profi ist immer besser, aber auch teurer, aber es gibt eine Reihe kommerzieller Einkommensteuerprogramme, die nicht viel kosten.



Ich selber verfolge stets die Taktik, dass ich 40% meine Einkünfte zurückstelle, bis ich ungefähr weiß, wieviel ich im laufenden Jahr verdiene. Dann fülle ich die Rückstellungen auf, dass es sicher für die Zahlungen reicht und bitte das Finanzamt, meine vierteljährlichen Vorauszahlungen anzupassen, und zwar sowohl nach oben als auch nach unten.
Klaus G
2006-07-31 16:24:20 UTC
Hängt vom Einkommen ab. gehe mal von 30% aus.

Wenn Du jetzt erst anmeldest ohne triftigen Grund kommen neben Säumniszuschlähgen noch folgendes auf Dich zu:

1) Nachzahlung 2005

2) Nachzahlung 3 Quartale 2006

D.h. wenn das mit den 30% stimmt, dann sind jetzt 50% Deines Jahreseinkommen SOFORT fällig.

Ich hoffe, Du hast vorgesorgt.

Eine absetzbare Investition in einen Steuerberater ist wohl nicht verkehrt.
Suzie Wong
2006-07-31 15:50:10 UTC
die erste Steuererklärung - also für 2005 - war eigentlich bis Mai 2006 fällig. Formulare und Erläuterungen gibt es unter: www.elster.de

Sind die Einnahmen unter 17.000 € im Jahr gibt es die Möglichkeit, sich von der Mwst. zu befreien. Alerdings hätte dies ja auch auf den Rechnungen vermerkt sein müssen. Einkommenssteuerfrei ist man ebf. bis zu einer gewissen Grenze. Das kann man beim zuständigen Finanzamt erfragen. besser wäre es allerdings, sich einen Steuerberater zuzulegen. Wenn es nicht allzu umfangreich ist, müßten eigentlich 2 Beratungsstunden reichen.
Leony
2006-07-31 15:44:44 UTC
In Abhängigkeit des Gewinns. jedenfalls viele und am Ende will er sich die Haare ausreißen.
genutt2001
2006-07-31 15:42:47 UTC
kommt darauf an wie viel du verdient hast.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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