Frage:
Fahrtkosten bei der Steuererklärung absetzen ?
?
2013-04-29 06:48:53 UTC
Hallo :) Es geht um die STK 2012. Ich habe 2012 für eine bestimmte Zeit als Leiharbeiter gearbeitet. Verdient habe ich um die 6000 Euro Brotti in dem Jahr. LST betrug 271 Euro. Ich bin ca 1000 KM insgesammt gefahren,wären also wenn ich die absetzen könnte 300 Euro, da 1000 x 30 Cent = 300 Euro. Habe auch mal gelesen,dass man als Leiharbeiter Hin- und Rückfahrt absetzen könnte.Wären also 600 Euro. Wollte nur mal wissen ob ich die 300, oder 600 Euro auch wirklich zurück bekommen kann oder nicht ? Irgendwer meinte mal,dass würde sich bei mir nicht lohnen...
Fünf antworten:
Jürgen NRW
2013-04-29 09:45:52 UTC
Die Fahrtkosten des Arbeitnehmers sind Werbungskosten. Für sämtliche Werbungskosten werden beim Arbeitnehmer Ausgaben in Höhe von 1.000 € ohne Nachweis anerkannt. Dafür wird jedem Arbeitnehmer der Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt.



Der Pauschbetrag dient der Vereinfachung. Erst wenn höhere Werbungskosten geltend gemacht werden, müssen diese in vollem Umfang nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.



Sind deine Werbungskosten also unter 1.000 € für das ganze Jahr 2012, erhältst du keine Erstattung für die Fahrtkosten.





Hast du jedoch nur diese "bestimmte" Zeit gearbeitet und ansonsten kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen 2012 gehabt, dann lohnt sich eine Einkommensteuererklärung auf jeden Fall. Denn der Verdienst wird dann auf das ganze Jahr verrechnet (einfach ausgedrückt) und du kannst mit der Erstattung von - wahrscheinlich - der gesamten Einkommensteuer / Lohnsteuer rechnen.
Gänseblümchen
2013-04-29 13:58:42 UTC
wenn du nur 271 € Lohnsteuer bezahlt hast, dann kannst du auch höchstens 271 € zurückbekommen.
?
2013-04-29 13:51:24 UTC
Irgendwer hatte hier recht: Du kannst nämlicht nicht mehr Steuer zurückbekommen, als du bezahlt hast.
Raik
2013-04-29 13:53:04 UTC
auf jeden Fall gibt es 0,30 € pro Entfernungskilometer, wenn Du ständig an dieselbe Einsatzstelle gefahren bist. Da zählt aber nur die einfache Strecke. Hattest Du wechselnde Einsatzorte und hast dafür vom Leiharbeitgeber keine Entschädigung erhalten, so kannst Du die vollen gefahrenen km jeweils mit 0,30 € ansetzen.



Negative Steuern bekommst Du aber nicht ausgezahlt.
anonymous
2013-05-02 07:09:11 UTC
..Lohnt sich immer: Denn: Es wird ja nur Dein zu versteuerndes Einkommen um 300 € gemindert und aus dem verbleibenden Einkommen Deine Steuerschuld neu berechnet. Es ist ja nicht so (wie manche hier posten) dass man den Betrag der anzurechnenden Fahrtkosten 1:1 auf die Hand bekommen würde (wäre bei 271 € LST sicher nicht möglich).


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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