Zunächst handelt es sich nicht um eine Steuer sondern um eine Gebühr. Auch andere Länder wie Österreich oder UK finanzieren einen öffentlich rechtlichen bzw. staatlichen Rundfunk auf diese Weise.
Historisch gesehen sollte dadurch die Unabhängigkeit von Rundfunk und Fernsehen von staatlichen Organisationen oder Politikern gewährleistet werden. Deshalb handelt es sich auch um einen Gebühr und nicht um eine Steuer. Weiterhin sollte auf diese Weise eine "Grundversorgung" mit Radio und Fernsehen gewährleistet werden. Vor der Wiedervereinigung wurde das Programm auch stets mit Blick auf die DDR gestaltet.
Seit Einführung von nicht staatlichen Rundfunk- und Fernsehangeboten kommt die Finanzierung immer mehr in die Kritik. Eine "Grundversorgung" wird inzwischen auch ohne ARD und ZDF geboten. Nach Meinung vieler TV-Konsumenten ist diese sogar unabhängiger als ARD und ZDF, für die von einigen Kritikern gelegentlich Begriffe wie "staatliche Propagandasender" verwendet werden. Inwiefern dann rein privat finanzierte Sender als "wirtschaftliche Propagandasender" bezeichnet werden können, sei dahin gestellt. Ebenfalls stark in der Kritik ist die Gebührenhöhe. Jährlich kommen ca. 7 Mrd Euro an Rundfunkgebühren zusammen, dazu kommen noch Einnahmen aus Werbung. Dagegen kommen alle Privatsender zusammen (und das sind nicht wenige) auf nur ca. 4 Mrd. Der Gebührenzahler fragt zurecht, was er eigentlich finanziert.
Nachdem nun auch noch für den internetfähigen PC Rundfunkgebühren bezahlt werden sollen, schwappte eine Welle der Kritik über Deutschland hinweg. Derzeit wird verstärkt über eine zeitgemäßere Finanzierung des öffentlich rechtlichen Rundfunks nachgedacht. Dazu kommt noch die massive Kritik an den Methoden der GEZ, die sich teilweise in rechtsstaatlichen Grauzonen befinden. Es bleibt abzuwarten, ob eine unpopuläre Institution wie die GEZ langfristig überleben kann, denn auch Gebührenzahler sind Wähler und Nicht-Gebührenzahler, die regelmäßig und auf penetrante Art und Weise durch Anschreiben und Hausbesuche belästigt werden, ebenfalls.
M.E. dürfte jedoch uns die Gebührenfinanzierung erhalten bleiben, möglichweise als eine Haushalts oder Personen bezogene Gebühr, anstatt dass die (für den Staat billigere) Finanzierung über Steuern käme.