Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung:
Am Wohnort hast du eine Hauptwohnung
am auswärtigen Beschäftigungsort hast du eine Zweitwohnung
die Gründung der Zweitwohnung ist beruflich veranlasst
Bei doppelter Haushaltsführung sind abzugsfähig: Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Zweitwohnung, Umzugskosten
Verpflegungskosten werden nur die ersten drei Monate berücksichtigt, Fahrtkosten und Miete für die Zweitwohnung zeitlich unbegrenzt absetzbar.
Die wöchentlichen Heimfahrten vom Beschäftigungsort zur Hauptwohnung und zurück sind mit der Entfernungspauschale abzugsfähig (einheitlich 0,30 € für jeden Entfernungskilometer und Verkehrsmittelunabhängig, egal mit Bahn oder Auto). Die Heimfahrten sind unbegrenzt abziehbar, es gibt hier keinen Höchstbetrag.
Fahrten zwischen Zweitwohnung und Arbeitsplatz sind mit der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale abzugsfähig.
Miete und Mietnebenkosten, Zweitwohnungssteuer für die Zweitwohnung (Mietvertrag) sind absetzbar. Mußte vorher Renoviert werden, dann auch diese Kosten. Ebenso Maklerprovision und Inseratskosten. Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter (Gerichts- und Anwaltkosten) sind absetzbar.
Neue Möbel gehören zur privaten Lebensführung, grundsätzlich nicht absetzbar.
Auf alle Fälle solltest du sämtliche Belege, die mit deiner Zweiwohnung zu tun haben unbedingt aufheben.
Ratsam ist in deinem Fall mit Sicherheit der Besuch bei einem Steuerberater im nächsten Jahr, damit du Steuererstattung erhälst die dir wirklich zu steht.