Frage:
Steuerfragen.kann ich ein zierfischbecken in meinen geschäftsräumen von der steuer absetzen?
ukoenen
2006-08-26 15:17:02 UTC
Steuerfragen.kann ich ein zierfischbecken in meinen geschäftsräumen von der steuer absetzen?
Fünf antworten:
2006-08-26 15:35:31 UTC
Ja, kannst du. Ich habe es in meinen "Geschäftsräumen" (ich bin Hebamme und somit Freiberuflerin) auch gemacht. Gibt zwar ein wenig Diskutiererei, aber letztlich wirst du obsiegen.



@Nachtrag:

Weil dir das Finanzamt keine Vorschriften über die Art der Dekoration in deinen beruflich genutzten Räumen machen kann.
Advicer
2006-08-27 05:48:31 UTC
Im Prinzip ja. Der BFH (Bundesfinanzhof) hat vor längerer Zeit ein Urteil gefällt, in dem es um die Ausgestaltung betrieblicher Räume (Wandbild) ging. Wenn Kundenverkehr da ist, können angemessene Aufwendungen für die Ausgestaltung der betrieblichen Räume als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei einem reinen "Arbeitszimmer" hat der BFH das verneint.



Wenn aber klar ist, das das "häusliche" Aquarium nur aus steuerlichen Gründen in die betrieblichen Räume "verbracht" wird, habe ich erhebliche Bedenken in Bezug auf § 12 EStG.



Den Steuerberater befragen.
Gisela
2006-08-27 00:32:26 UTC
Nur in Japan.
Frank M
2006-08-26 23:08:17 UTC
Also eigentlich schon. Du must das nur gut gegründen und Dich auf Diskussionen vorbereiten. Vermutlich wird es zunächst abgelegt, wogegen Du Widerspruch einlegen solltest. Dann klappt das meistens.
Wilken
2006-08-26 17:05:00 UTC
Wenn diese Zierfische einen geschäftlichen Zweck verfolgen, der (Erheiterung ) Deiner Geschäftsfreunde, sei es in der Wartezeit, ist das Ding genehmigt.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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